Borgward bei Klassische Automobile Schwarz

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Februar 2018

Klassische Automobile Schwarz
Inh. Eckart Schwarz
Rundteil 7b
01728 Bannewitz OT Possendorf

1. Arbeiten an Old- und Youngtimern sind, für uns als Firma, nur nach Aufwand möglich. Den Umfang der Arbeiten legen wir anhand der Kundenangaben sowie unseren ersten Überprüfungen, möglichst detailliert fest und nennen, wenn möglich, einen Kostenrahmen. Verdeckte Mängel bleiben grundsätzlich vorbehalten. Vor jedem Arbeitsbeginn muss die Beauftragung schriftlich oder durch Unterschrift auf dem Werkstattauftrag vorliegen.
2. Wir verrechnen nach Arbeitswerten (AW). Eine Stunde entspricht 12 Arbeitswerten. Unsere Verrechnungssätze für die einzelnen Leistungen nennen wir Ihnen gern anhand einer konkreten, schriftlichen Anfrage oder einem Besuch bei uns.
3. Sollen noch vor Auftragserteilung zur genaueren Kostenermittlung weitere Untersuchungen, Tests, Probefahrten, Teildemontagen, Vermessungen usw. durchgeführt, detaillierte Angebote erstellt oder durch Ersatzteil-Recherchen, Liefermöglichkeiten abgeklärt werden, so führen wir diese Arbeiten, zu den entsprechenden Verrechnungssätzen, gern durch.
4. Für schwer zu beschaffende Ersatzteile, Nachfertigungen und für Fremdleistungen (Motorenbearbeitung, Sattlerarbeiten, Galvanik, Lackierarbeiten, etc.) sowie für Teile, auf die wir beim Einkauf keinen Nachlass erhalten, berechnen wir, zur Abdeckung unserer Kosten, einen angemessenen Aufschlag auf unseren Einkaufspreis.
5. Für manche Fahrzeuge sind Ersatzteile besonders schwer zu beschaffen oder es ergeben sich während der Bearbeitung alter Teile zusätzliche Schwierigkeiten, die erheblich höhere Kosten verursachen oder auch zugesagte Lieferzeiten, erheblich verlängern. Werden solche Umstände bekannt, so benachrichtigen wir den Kunden und beraten gemeinsam das weitere Vorgehen. Es liegt in der Natur der Sache, dass bei Arbeiten an Old- und Youngtimern Abweichungen von Kostenschätzungen vorbehalten bleiben müssen. Der Kunde kann jedoch bei Auftragserteilung einen maximalen Kostenrahmen bestimmen, den wir nicht überschreiten. Ausnahmen bleiben, bereits zuvor erteilte Aufträge an Fremdfirmen, die nicht mehr zu stoppen sind. Gleiches gilt bei einem, vom Kunden gewünschten, Abbruch der Arbeiten.
6. Für fremde Dienstleistungen, die wir in Ihrem Auftrag ausführen, wie Wagenpflege, DEKRA / TÜV-Vorgänge, Zulassungen etc., berechnen wir unseren eigenen Zeitaufwand, zuzüglich der Originalgebühren.
7. Ersatzteile, neu oder gebraucht, kann der Kunde beistellen oder einzelne Dienst- oder Fremdleistungen selbst organisieren. Dabei gilt es, die veränderte Gewährleistung zu beachten.
8. An älteren Fahrzeugen können Störungen auftreten, deren Ursache auch für erfahrene Fachkräfte nur sehr schwer zu lokalisieren ist oder deren Ermittlung einen sehr beachtlichen Zeitaufwand erfordert. Für manche Arbeiten sind zeitweise auch zwei Monteure notwendig. Auch das Austauschen einzelner Aggregate fordert oft einen erheblich höheren Zeitaufwand, als dies, am gleichen Fahrzeug, im Neuzustand zutraf. Ursache dafür können Verformungen, gealterte Teile, festsitzende Schrauben oder nicht perfekt passende, nachgefertigte Teile sein. Wir bitten daher um Verständnis, dass dieser Zeitaufwand zu den oben genannten Stundensätzen voll abgerechnet werden muss, auch dann, wenn die Fehlerursache nicht lokalisiert und der Fehler nicht behoben werden konnte. Im Einzelfall ist, bei Auftragserteilung, vom Kunden ein Limit für die Fehlersuche festzulegen.
9. Fahrzeugbeurteilungen außer Haus führen wir zum Verrechnungssatz des Werkstattleiters, zuzüglich der eventuellen Reisekosten und Spesen, durch. Voraussetzung für eine aussagekräftige Beurteilung ist ein fahrbereites Fahrzeug, welches verkehrssicher bewegt sowie auf einer Hebebühne oder Grube, auch von unten, besichtigt werden kann. Nicht fahrbereite Fahrzeuge können nicht abschließend beurteilt werden. Auf Wunsch verbringen wir das Fahrzeug gegen Berechnung selbst oder veranlassen den Transport zu uns nach Possendorf.
10. Übersteigen die voraussichtlichen Reparatur- oder Restaurierungskosten insgesamt 1.500,- € incl. MwSt, so ist bei Auftragserteilung eine Anzahlung in Höhe von 30% der voraussichtlichen Gesamtkosten fällig. Spätestens zum jeweiligen Monatsende berechnen wir die bis dahin aufgelaufenen Leistungen, einschließlich der bereits gekauften Ersatzteile. Die geleistete Anzahlung bleibt stehen und wird erst mit der Schlussrechnung verrechnet. Ein zügiger Fortgang der Arbeiten ist nur gewährleistet, wenn unsere jeweiligen Rechnungen, innerhalb von 8 Tagen, bezahlt werden. Die Schlusszahlung ist mit Übernahme des Fahrzeuges bzw. sofort nach Erhalt der Schlussrechnung fällig.
11. Aus versicherungsrechtlichen Gründen und wegen beschränkter Lagermöglichkeiten, bitten wir um Verständnis, wenn wir für Fahrzeuge, für die uns, bis 14 Tage nach Angebotsabgabe, kein Reparaturauftrag erteilt wurde, je weiteren Standtag, 8,00 € zuzüglich MwSt., berechnen. Gleiches gilt für Fahrzeuge, die nicht innerhalb von 14 Tagen, nach Meldung der endgültigen Fertigstellung, abgeholt werden.